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EMDR in „Psychotherapie aktuell - Podcast für Psychotherapie und psychische Gesundheit“:
weiter(EMDR) Spezialseminare 2025 - 2026
Neue und bewährte Spezialseminare 2024-2026... weiternächste Seminare
24.05.2025
EMDR Aufbauseminar (Modul IV der EMDR Basisausbildung) 26. - 28.06.2025 in Wien
26.06.2025 - 28.06.2025
27.06.2025 - 28.06.2025
Forum

Forum - die Idee
EMDR ist eine Methode, deren Lernkurve sich erst mit den ersten Anwendungen nach dem Einführungsseminar entwickelt.
Die Technik einerseits und die Indikationsstellungen sowie die Behandlungsplanung andererseits erfordern sofortige Übung, wenn die erste Motivation nach oft beeindruckenden Selbsterfahrungserlebnissen im Praxisteil der Grundausbildung nicht verloren gehen soll.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Voraussetzungen für die Ausbildung in EMDR am EMDR Institut Austria
Wir orientieren die Ausbildung und Anwendung an höchsten inhaltlichen und methodischen Standards sowie pragmatisch an den gesetzlichen Voraussetzungen für Heilbehandlung in Österreich.
Somit ist das Erlernen von EMDR - in Übereinstimmung mit den Zertifizierungsbestimmungen in Österreich durch die im Europäischen Fachverband vertretende Fachgesellschaft für EMDR in Österreich (EMDR Fachgesellschaft Österreich - www.emdr-fachgesellschaft.at ) für folgende KlinikerInnen möglich:
PsychotherapeutInnen:
Eintragung in die Liste des Bundesministerium (i.A.u.S. - mit Nachweis der Ausbildungsstelle).
Klinische PsychologInnen
Eintragung in die Liste des Bundesministeriums und Nachweis von 80 Stunden Selbsterfahrung in anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Für KollegInnen, die ihre postgraduelle Ausbildung als Klinische PsychologIn nach dem novellierten PsychologInnengesetz ab Juli 2013 absolviert haben, entfällt diese Bestimmung.
ÄrztInnen mit dem Diplom „ÄrztIn für psychotherapeutische Medizin - „Psy III" der österreichischen Ärztekammer (i.A.u.S. - mit Nachweis der Ausbildungsstelle) bzw. FachärztInnen für Psychiatrie nach der neuen Ausbildungsordnung
Für TeilnehmerInnen aus Deutschland gelten folgende Voraussetzungen: abgeschlossene Ausbildung als ärztliche/r oder psychologische/r PsychotherapeutIn oder als approbierte/r Kinder-und JugendpsychotherapeutIn.