Voraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzungen für die Ausbildung in EMDR am EMDR Institut Austria

 
Wir orientieren die Ausbildung und Anwendung an höchsten inhaltlichen und methodischen Standards sowie pragmatisch an den gesetzlichen Voraussetzungen für Heilbehandlung in Österreich.


Somit ist das Erlernen von EMDR - in Übereinstimmung mit den Zertifizierungsbestimmungen in Österreich durch die im Europäischen Fachverband vertretende Fachgesellschaft für EMDR in Österreich (EMDR Fachgesellschaft Österreich - www.emdr-fachgesellschaft.at ) für folgende KlinikerInnen möglich:

 

 

PsychotherapeutInnen:
Eintragung in die Liste des Bundesministerium (i.A.u.S. - mit Nachweis der Ausbildungsstelle).

 

Klinische PsychologInnen
Eintragung in die Liste des Bundesministeriums und Nachweis von 80 Stunden Selbsterfahrung in anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Für KollegInnen, die ihre postgraduelle Ausbildung als Klinische PsychologIn nach dem novellierten PsychologInnengesetz ab Juli 2013 absolviert haben, entfällt diese Bestimmung.


ÄrztInnen mit dem Diplom „ÄrztIn für psychotherapeutische Medizin - „Psy III" der österreichischen Ärztekammer
(i.A.u.S. - mit Nachweis der Ausbildungsstelle) bzw. FachärztInnen für Psychiatrie nach der neuen Ausbildungsordnung


Für TeilnehmerInnen aus Deutschland
gelten folgende Voraussetzungen: abgeschlossene Ausbildung als ärztliche/r oder psychologische/r PsychotherapeutIn oder als approbierte/r Kinder-und JugendpsychotherapeutIn.

 

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