ACHTUNG: Änderung Selbsterfahrungsvoraussetzungen für Klin. Psych.

Mit 19.9.2014 tritt eine wichtige Änderung für Klinische PsychologInnen in Kraft, die EMDR erlernen wollen. Die bisherige Zusatzvoraussetzung von 150 Stunden Selbsterfahrung wird mit aktuellem Beschluss der 6.ordentlichen GV der österreichischen EMDR Fachgesellschaft EMDR Netzwerk auf 80 Stunden verringert. Für diejenigen, die bereits nach PsychologInnengesetz 2013 (Ausbildungsbeginn nach 1.7.2013) ausgebildet sind, entfällt der zusätzliche  Nachweis gänzlich.

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